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Übersicht | Pflegeeltern - Pflegekinder in Vollzeitpflege

Pflegeeltern - Pflegekinder in Vollzeitpflege

Kinder müssen aus den unterschiedlichsten Gründen in Pflegefamilien untergebracht werden: Alkoholprobleme der Eltern, Krankheit oder Tod von Familienmitgliedern, Haftstrafen von Vater oder Mutter, massive Partnerprobleme der Eltern, konfliktgeladene Trennungs- oder Scheidungssituationen, unlösbar erscheinende Konflikte zwischen Eltern und Kindern und vieles mehr. Oft häufen sich mehrere solcher Probleme zu einer für die Familie ausweglosen Situation.

Wenn Eltern sich entscheiden, ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer einer anderen Familie in Vollzeitpflege anzuvertrauen, ist dies in der Regel das Ergebnis längerer Beratungen mit dem Jugendamt. In anderen Fällen wird den leiblichen Eltern durch eine gerichtliche Entscheidung das Sorgerecht entzogen, wenn das Familiengericht zu der Auffassung gelangt, dass die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, Gefahren für das körperliche, geistige oder seelische Wohl ihres Kindes abzuwenden.

Wenn Sie überlegen, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, finden Sie im Kapitel "Pflegeeltern werden" grundlegende Informationen dazu. Sie erfahren, welche Pflegeformen es gibt und können in der Verfahrensbeschreibung "Bewerbung als Pflegeeltern beim Jugendamt" nachlesen, welche konkreten Schritte Sie unternehmen müssen, um ein Pflegekind aufzunehmen.

Den Rechten und Pflichten von Pflegeeltern ist das folgende Kapitel gewidmet und gibt einen Überblick darüber, was Sie alles in Ihrer neuen Rolle wissen müssen.

Jedes Pflegekind hat ein Umgangsrecht mit den Eltern. Einführende Informationen zu diesem Thema bietet das entsprechende Kapitel.

Als Pflegeeltern müssen Sie sich mit der Rückkehr Ihres Pflegekindes in die Herkunftsfamilie auseinandersetzen. Erst wenn nach Einschätzung des Jugendamts abzusehen ist, dass sich die Bedingungen in der Herkunftsfamilie auf absehbare Zeit nicht ändern werden, können Sie den Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie anregen.

Für die weitere Beschäftigung mit dem Thema finden Sie im letzten Kapitel weiterführende Informationen und Links.

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