Bei der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause lag der Schwerpunkt eindeutig bei den jüngsten Mitbürgerinnen und Mitbürgern. So wurden die Bedarfsplanung der Kinderbetreuung und die Sprachförderung thematisiert. Es ging aber auch um die Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuung und in diesem Zusammenhang um Sonderregelungen bei den Gebühren aus sozialen Gründen. Wichtige Säulen im gesamten Betreuungsangebot sind der Schülerhort und die Kinderkrippen, um deren Weiterentwicklung es ebenfalls ging. Außerdem standen der Halbjahres-Finanzbericht 2010, die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für 2011, die Annahme von Spenden und der Bebauungsplan "Langwiesen" auf der umfangreichen Tagesordnung. Insbesondere wegen der Kinder- und Jugendthemen konnte Bürgermeister Frank Broghammer zahlreiche Zuhörer begrüßen. Die Elternbeiratsvorsitzende des Kindergartens „Unterm Regenbogen“ nutzte dann auch gleich die Gelegenheit, den Ratsmitgliedern unter dem Tagesordnungspunkt 1 – Fragen der Einwohner – die besondere Bedeutung der Sprachförderung im Kindergarten darzulegen. Ein anderer Zuhörer lobte Verwaltung und Gemeinderat für die Gestaltung des Rathaus- und Kirchplatzes sowie die Gestaltung des Einweihungsfestes. Ein derart gelungenes Fest verlangt förmlich nach einer Wiederholung. Denkbar seien ein klassisches Konzert, ein Kinderfest oder auch eine Veranstaltung gemeinsam mit einem Radiosender. Bürgermeister Frank Broghammer freute sich über das Lob und bestätigte den Wunsch nach einer Wiederholung, da er selbst mehrfach darauf angesprochen worden war. Allerdings müssten auch die Interessen der Anwohner sowie der Aufwand und die Einschränkungen durch die Straßensperrung gesehen werden.
Bebauungsplan "Langwiesen", Billigung Planentwurf und Offenlage
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Frank Broghammer Stadtplaner Dietmar Glup begrüßen, der die Stellungnahmen der Fachbehörden sowie die Einwendungen eines Anwohners vortrug und den Abwägungsprozess erläuterte. Neben Anregungen technischer Art, die bei der Ausführungsplanung berücksichtigt werden, galt ein besonderes Augenmerk der Zufahrt zur geplanten Tankstelle. Hier ist eine Verzögerungsspur von der K 4170 in westliche Richtung geplant. In östliche Richtung muss durch eine Bepflanzung oder eine Barriere verhindert werden, dass von der Kreisstraße auf das Tankstellengelände gefahren werden kann. Auch eine Ausfahrt auf die Kreisstraße ist laut Stellungnahme der Verkehrsbehörde nicht zulässig. Die Kosten für die Verzögerungsspur, die auf öffentlicher Fläche angelegt werden soll, trägt der Investor der Tankstelle. Weitere Fragen der Stadträte bezogen sich auf die Oberflächenentwässerung über den vorhandenen Graben in Richtung Angelbach, auf den dort ebenfalls vorhandenen Feldweg sowie auf eine mögliche Begrünung der Dachflächen, die aber nach den Worten von Herrn Glup aus statischen Gründen nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden sollte. Was den Einwand des Anwohners anbelangt, erklärte Herr Glup, dass das Tankstellengelände nahezu niveaugleich zur Kreisstraße aufgefüllt werden wird. Nachdem alle Fragen geklärt waren, wurden die Stellungnahmen erörtert, der Planentwurf gebilligt und dessen Offenlage einstimmig beschlossen.
Auftragsvergabe Außenanlage „Kinderhaus Märzwiesen“
Nachdem Bürgermeister Frank Broghammer erklärt hatte, dass die Betriebserlaubnis für das Kinderhaus bereits erteilt worden sei, stellte der beauftragte Ingenieur Michael Palm aus Weinheim seine Planung zur Außenanlage vor. Auf die beschränkte Ausschreibung – acht Firmen waren zu einer Angebotsabgabe aufgefordert worden – hatten vier Betriebe ein Angebot abgegeben. Aus den Reihen des Gremiums wunderte man sich, dass selbst der günstigste Bieter mit 147.980,33 € nahezu 13.000,00 € über den angesetzten Kosten lag. Hätte man hier nicht von Anfang an einen Bodenaustausch mit einrechnen müssen, so die Frage. Auf die weitergehende Frage, ob es Einsparungspotential bei der weiteren Bauausführung und Gestaltung der Außenanlage gibt, erklärte Herr Palm, dass dies ohne Verzicht auf qualitative Standards nicht möglich sei. Er habe ohnehin schon mit „spitzer Feder“ gerechnet. Die Auftragsvergabe an ein Unternehmen aus Sinzheim bei Rastatt zu dem oben genannten Preis erfolgte dann doch einstimmig.
Halbjahres-Finanzbericht 2010
Wie Stadtkämmerer Thomas Dewald betonte ist der Haushaltsvollzug 2010 auf der Ertragsseite von den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung geprägt, die glücklicherweise Ertragssteigerungen vor allem beim Einkommensteueranteil und dem Familienleistungsausgleich voraussagt. Insgesamt kann mit voraussichtlichen Mehreinnahmen für die Stadt Rauenberg von über 200.000 € gerechnet werden. Derzeit sind auch noch weitere Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer von über 2.000.000 € zu erwarten. Diese Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer müssen jedoch zum Großteil für Zahlungsverpflichtungen im Jahr 2012 für die Kreis- und FAG-Umlage zurückgestellt werden, lediglich 18-20% (ca. 360.000 – 400.000 €) verbleiben von diesen Gewerbesteuermehreinnahmen effektiv bei der Stadt. Die Gewerbesteuerumlage für diese Mehreinnahmen (473.300 €) werden sofort zahlungswirksam. Bei den Aufwendungen, insbesondere den Personal- und Unterhaltungsaufwendungen, zeichnet sich ein planmäßiger Mittelabruf ab.
Bei den geplanten Investitionsmaßnahmen wurden bisher folgende wesentlichen Einzahlungen und Auszahlungen getätigt:
A Rathaus Rauenberg – Abdichtung Kellergeschoss 97.618,60 €
E Rathaus Rauenberg - Zuschüsse vom Land 22.750,28 €
A Kinderhaus Märzwiesen – Baumaßnahmen 929.836,39 €
E Kinderhaus Märzwiesen - Zuschüsse von KE 240.000,00 €
A Sportförderung – Investitionszuschuss an TC Rauenberg 18.000,00 €
A Stadtkernsanierung – Erwerb von Grundstücken 189.405,00 €
A Stadtkernsanierung – Investitionszuschüsse an Dritte 55.396,51 €
E Stadtkernsanierung – Zuschüsse vom Land 37.246,82 €
A Grundstückserwerb 18.112,00 €
A Umgestaltung Wieslocher Str./Rathausplatz/Kirchplatz
Parkplatz Wieslocher Str. 5/7, Kreuzungsbereich Hauptstr. 2.205.550,24 €
E Landeszuschüsse hierzu 607.580,02 €
A Öffentliche Toilette Wieslocher Str. 67.828,78 €
A Dachsanierung Bürgerhaus Rotenberg – Zukunftsinvestitionsprg. 24.634,61 €
In den Stellungnahmen aus dem Gremium wurde bedauert, dass ein derart geringer Anteil aus der Gewerbesteuer bei der Stadt selbst verbleibt. Erfreut zeigte man sich hingegen, dass die Abschreibungen erwirtschaftet werden können. Wie Bürgermeister Frank Broghammer abschließend hervorhob liegt die Stadt nach einer Erhebung des Bundes der Steuerzahler bei ihren Personalaufwendungen in ihrer Größenordnung landesweit an 27. Stelle, was bei 114 ähnlich großen Kommunen einen sehr guten Wert darstellt.
Bedarfsplanung Kinderbetreuung 2010/2011
Stadtkämmerer Thomas Dewald erläuterte die Planung. Eine besondere Herausforderung für die Kommunen stellt seiner Meinung nach der künftige Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung bereits ab dem 2. Lebensjahr dar. Im Einzelnen gliedern sich die Betreuungsangebote ab dem 01.09.2010 wie folgt:
Krippenplätze/Kleinkindbetreuung unter 3 Jahren:
Ab dem kommenden Kindergartenjahr (1.9.2010 – 31.8.2011) stehen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren 60 Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung:
• 30 Plätze in 3 Krippengruppen (ab 1 Jahr) im neuen Kinderhaus „Märzwiesen“ (davon 1 Ganztagesgruppe mit bis 52,5 Std. wöchentlicher Betreuung und 2 Gruppen mit 30 Std. wöchentlicher Betreuung)
• 10 Plätze in einer Kleinkindgruppe (ab 2 Jahre) im Kindergarten „Unterm Regenbogen“ Rauenberg
• max. 6 Plätze (ab 2 Jahre) in altersgemischten Gruppen im Kindergarten „St. Josef“ Malschenberg
• max. 4 Plätze (ab 2 Jahre) in altersgemischten Gruppen im Kindergarten „Arche Noah“ Rotenberg
• 10 Plätze in der Kinderkrippe „Alte Post“ Rauenberg (Postillion e.V.)
Zum Kindergartenjahr 2010/2011 stehen 60 Krippenplätze zur Verfügung, was einer rechnerischen Versorgungsquote von 28% der 0 – 3 Jährigen Kinder (215 Kinder insgesamt) entspricht. Ab dem 1.9.2013 tritt der bereits gesetzlich festgeschriebene Rechtsanspruch auf Betreuung ab 1 Jahr in Kraft. Theoretisch könnten die Eltern dann für sämtliche Kinder ab 1 Jahr einen Krippenplatz einklagen. Nach der derzeitigen Kinderzahl müsste die Stadt dann maximal 156 Krippenplätze zur Verfügung stellen. In der Metropolregion wird die landesweit genannte Versorgungsquote von 34% nicht ausreichen. Die derzeitigen Anmeldezahlen und auch die Wartelisten zeigen, dass ein wesentlich höherer Bedarf an Krippenbetreuung besteht. Derzeit kann man mit einer bedarfsgerechten Versorgungsquote von 50% ausgehen. Dies würde die Schaffung von weiteren 50 Krippenplätzen bedeuten! Da jedoch eine weitere Umwandlung von Kindergarten- in Krippenplätze in den kommenden beiden Jahren auf Grund der Kinderzahlen im Kindergartenbereich nicht möglich ist, muss dringend ein Konzept zur Schaffung dieser Plätze geschaffen werden. Eine Möglichkeit wäre die Vermehrung von Tagesmütterstellen. Hierfür ist jedoch der Landkreis als Träger der Jugendhilfe zuständig. Zudem gestaltet sich die Schaffung von zusätzlichen Tagesmütterstellen äußerst schwierig. Räumliche Möglichkeiten könnten sich auch in der Mannabergschule ergeben.
Kindergarten (über drei Jahren):
In den Kindertagesstätten werden zum kommenden Kindergartenjahr folgende Plätze für über 3-jährige angeboten:
Städt. Kindergarten „Seepferdchen“, Rauenberg:
4 Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten 88 Plätze
Städt. Kinderhaus „Märzwiesen“, Rauenberg,
2 Ganztagesgruppen 40 Plätze
Kath. Kindergarten „Unterm Regenbogen“, Rauenberg:
4 Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten 100 Plätze
Kath. Kindergarten „St. Josef“, Malschenberg:
2 altersgemischte Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten 36 Plätze
1 Halbtagsgruppe 10 Plätze
Kath. Kindergarten „Arche Noah“, Rotenberg:
2 altersgemischte Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten 38 Plätze
Insgesamt stehen somit im kommenden Kindergartenjahr 312 Plätze zur Betreuung von über 3-Jährigen zur Verfügung, davon 40 Ganztagesplätze.
Die Zahlen der Kinder im Kindergartenbereich entwickeln sich wie folgt:
KiGa-Jahr 2010/2011 Rauenberg Rotenberg Malschenberg Gesamt
vorhandene Plätze 228 38 46 312
benötigte Plätze
bei 100%-Belegung 238 29 59 326
bei 92 %-Belegung 219 27 54 300
Es geben sich somit rechnerisch bei einer 92%-Belegung zum KiGa-Jahresende 12 freie Plätze.
KiGa-Jahr 2011/2012 Rauenberg Rotenberg Malschenberg Gesamt
vorhandene Plätze 228 38 46 312
benötigte Plätze
bei 100%-Belegung 239 29 58 326
bei 92 %-Belegung 220 27 53 300
Es geben sich somit rechnerisch bei einer 92%-Belegung zum KiGa-Jahresende 12 freie Plätze.
KiGa-Jahr 2012/2013 Rauenberg Rotenberg Malschenberg Gesamt
vorhandene Plätze 228 38 46 312
benötigte Plätze
bei 100%-Belegung 224 24 57 305
bei 92 %-Belegung 206 22 52 280
Es geben sich somit rechnerisch bei einer 92%-Belegung zum KiGa-Jahresende 32 freie Plätze.
Somit zeigt sich, dass wohl erst zum Kindergartenjahr 2012/2013 mit einem Rückgang der Kinderzahlen zu rechnen ist. Nicht berücksichtigt sind dabei jedoch die zu erwartenden Wanderungsgewinne aus dem dritten Bauabschnitt der „Märzwiesen“.
Die Stadträtinnen und Stadträte nahmen die Bedarfsplanung zustimmend zur Kenntnis und wollen bei ihrer Klausur über die Schaffung der zusätzlichen Krippenplätze beraten.
Sprachförderung im Kindergarten
Noch vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt beantragte Stadträtin Christiane Hütt-Berger für die SPD-Fraktion, dass die Sprachfördermaßnahmen auf die kommunalen Kindergärten ausgedehnt werden, dass für den personellen Mehraufwand ein Gesamtkonzept zu erarbeiten ist und dass bei einer Einstellung der Landeszuschüsse eine erneute Beratung im Gemeinderat erfolgen soll. Stadtrat Walter Kloé zeigte sich sehr überrascht von diesem Antrag. Wäre dieser früher gestellt worden, so hätte seine Fraktion bei ihrer Sitzung am Montag darüber beraten können. Bevor eine Abstimmung erfolgte, stellte Stadtkämmerer Thomas Dewald den Sachverhalt dar. Danach hatten die Leiterinnen der katholischen Kindergärten bei einer Kuratoriumssitzung im letzten Jahr die Notwendigkeit von Sprachfördermaßnahmen bereits bei Kindern ab dem Kindergarteneintritt begründet. Im Gegensatz zu den städtischen Kindergärten hatten die Leiterinnen der konfessionellen Einrichtungen dabei von einem sehr hohen Förderbedarf gesprochen. Die intensivere Sprachförderung im Kindergarten ist aus Sicht der Verwaltung auch im Hinblick auf die Umsetzung des Orientierungsplanes sicherlich wünschenswert und sinnvoll. Jedoch wurde diese Umsetzung von der Landesregierung nicht für voll verbindlich erklärt, da ansonsten das Land nach dem Konnexitätsprinzip auch die dafür notwendigen Mehraufwendungen zu tragen hätte. Die katholischen Kindergärten haben nun für das kommende Kindergartenjahr die Durchführung solcher zusätzlichen Sprachförderungen in Kleingruppen von maximal acht Kindern in allen drei Kindergärten beantragt. Diese Sprachförderung soll nach Aussage der katholischen Verrechnungsstelle mit eigenem Personal durchgeführt werden. Für die Ausfallzeiten dieser Erzieherinnen soll nach Wunsch der Kindergärten für die Gruppenarbeit zusätzliches Personal (ca. 140 Stunden je Kleingruppe, 4 Kleingruppen sind erforderlich) eingestellt werden. Diese zusätzlichen Personalaufwendungen würden sich nach Berechnungen der kath. Verrechnungsstelle Heidelberg auf rund 9.300 € belaufen (140 Std. x 4 Gruppen x 16,50 € je Stunden). Gefördert werden diese Maßnahmen durch ein Programm der L-Bank, das 1 € je Stunde und Kind ausbezahlt. Insgesamt wäre mit einer maximalen Förderung (nur wenn alle Gruppen immer mit acht Kindern belegt sind) von 1.248 € zu rechen. Von den verbleibenden rund 8.000 € wäre die politische Gemeinde mit einem Anteil von ca. 92 % laut Vertrag beteiligt. Somit müsste die Stadt eine zusätzliche Defizitbeteiligung von rund 7.350 € tragen. Bei der katholischen Kirchengemeinde verbleibt ein Anteil von 650 €. Der Zuschuss wird jedoch auch gewährt, wenn die Maßnahmen mit bestehendem Personal durchgeführt werden können. Bei einer eigens zu diesem Thema einberufenen Kuratoriumssitzung wurden insbesondere die unterschiedlichen Personalausstattungen aufgezeigt und die Möglichkeit diskutiert, mit dem vorhandenen Personal und der personellen Aufstockung zum 1.9.2010 auch eine intensive Sprachförderung durchzuführen. Nach Ansicht der Verwaltung sollte diese weitergehende Sprachförderung auch von den Kindergärten unter kirchlicher Trägerschaft gefordert werden, da insbesondere der Kindergarten „Unterm Regenbogen“ im Vergleich zu den anderen Einrichtungen derzeit schon jetzt mit einem höheren Personalschlüssel und einer geringeren Kinderzahl je Gruppe arbeitet. Das Kindergartenkuratorium hat letztendlich nach ausgiebiger Diskussion auf Vorschlag von Pfarrer Maiba empfohlen, neben der Anpassung auf den gesetzlich geforderten Personalschlüssel die zusätzlichen Personalaufwendungen auf die Höhe der Landeszuwendungen, somit maximal 1.250 € für die drei katholischen Einrichtungen zu begrenzen. Weiter sollen diese intensiven Sprachfördermaßnahmen zeitlich begrenzt werden. Mit einem eventuellen Wegfall der Landeszuwendungen sollen auch diese Sprachfördermaßnahmen eingestellt werden. In analoger Anwendung zu dieser Regelung sollten auch Sprachfördermaßnahmen in den städtischen Einrichtungen gefördert werden und entsprechend zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werden. Gerade diese Gleichstellung aller Kindergärten war und ist den Ratsmitgliedern sehr wichtig. Letztlich wurde der Sprachförderung in allen Kindergärten einstimmig das Plazet erteilt. Mehrheitlich wurde einem Gesamtkonzept eine Absage erteilt. Einig war man sich hingegen wieder, dass man im Falle der Einstellung der Landeszuschüsse erneut über dieses wichtige Thema beraten will.
Sachstandsbericht Modell Sozialfonds für Sonderfälle im Gebührenbereich der Kindergärten
Der Gemeinderat hatte im Zuge der Einführung des „Württemberger Gebührenmodells“ bei den Krippen-, Kindergarten- und Schulkindbetreuungsgebühren einen Haushaltsansatz von 7.000 € im Haushalt 2010 ausgebracht, aus dem Kinderbetreuungsgebühren bei sozialen Härtefällen ganz oder teilweise übernommen werden. Nachfolgend aufgeführte Kriterien werden laut Gemeinderatsbeschluss für die Beurteilung herangezogen:
1. Eine Gebührenermäßigung erfolgt auf Antrag
2. Ein ablehnender Bescheid über die Gebührenübernahme durch das Sozial- oder Jugendamt muss vorliegen, um Doppelförderungen zu vermeiden
3. Es muss vom Antragsteller nachgewiesen werden, dass durch die Kinderbetreuungsgebühren eine außergewöhnliche Härte entsteht. Hierbei sind die Einkommensnachweise und die monatlich wiederkehrenden Ausgaben vorzulegen
4. Der Gemeinderat entscheidet auf Vorschlag der Verwaltung
Im ersten Halbjahr 2010 sind vier Anträge auf Gebührenermäßigung bei der Verwaltung eingegangen. Drei dieser Anträge wurden durch die parallele Antragstellung beim Sozialamt des Landratsamts positiv beschieden, d.h. der Landkreis übernimmt und begleicht die Kindergartengebühren. Bei dem weiteren Antrag wurde die Gebührenübernahme durch das Landratsamt abgelehnt, der Antragsteller ist aber bis zum heutigen Tag einen detaillierten Einkommens- und Vermögensnachweis schuldig geblieben.
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen
Bei diesem Tagesordnungspunkt handelte es sich um eine reine Formalie. Es war lediglich ein Schreibfehler in der Satzung zu korrigieren. Weitere Gebührenanpassungen erfolgen durch diese Änderungssatzung nicht. Der Beschluss wurde daher ohne Aussprache gefasst.
Weiterentwicklung des Schülerhorts zum Modellprojekt
Nach den Worten von Stefan Lenz, dem Vorsitzenden des Vereins „Postillion e.V.“, hat sich der Schülerhort sehr gut etabliert. Das Angebot wird sogar so gut angenommen, dass aufgrund steigender Schülerzahlen die Raumkapazitäten nicht mehr ausreichen. Sowohl das Klassenzimmer, in dem die Schüler von den Hortmitarbeiterinnen betreut werden, als auch das Schülercafé, in dem das Mittagessen gereicht wird, stoßen an ihre Grenzen. Gemeinsam mit der Schulleitung der Mannabergschule wird der „Postillion e.V.“ daher in den nächsten Wochen ein Konzept vorlegen, aus dem eine mögliche Raumnutzung hervorgeht. Stadträtin Sabine Vollmerhausen lobte die Arbeit des Horts ausdrücklich und meinte, dass die Ausgliederung ab der achten Klasse in die Werkrealschule nach Mühlhausen in diesem Bereich sicher entsprechende Möglichkeiten biete.
Weiterentwicklung Krippe "Alte Post"
Seit dem Jahr 2008 betreibt der Postillion e.V. im Alten Postgebäude in der Dambach-La-Ville-Straße eine Kinderkrippe. Mit der Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes zum 1.1.2009 wurde die Einrichtung in die Bedarfsplanung der Stadt Rauenberg mit aufgenommen und gemäß dem zum 1.1.2009 geschlossenen Vertrag mit 68% der notwendigen Betriebsausgaben auch gefördert. Insgesamt erhält der „Postillion e.V.“ rund 100.000 € Zuschüsse pro Jahr von der Stadt. In der Einrichtung (10 Krippenplätze) werden überwiegend Rauenberger Kinder betreut. Auf Beschluss des Gemeinderates wurde das Gebäude am 6.10.2009 mit Stadtkernsanierungsmitteln für 277.000 € erworben. Der Landeszuschuss betrug 60%. Um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Krippe gewährleisten zu können, müssen nun erhebliche bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Nach Angaben und Kostenberechnungen des Betreibers werden hierfür rund 152.000 € erforderlich werden. Insbesondere muss wegen Beanstandungen des Gesundheitsamtes der Sanitärbereich (48.000 €) sowie die vorhandene Elektroheizung (25.000 €) erneuert werden. Auch der Außenbereich sollte neu gestaltet werden (25.000 €).
Zur Finanzierung gibt es nun grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1. Der „Postillion e.V.“ renoviert das Gebäude mit eigenen Mittel und den Bundeszuschüssen zur Krippenförderung. Diese Anträge wurden auch bereits vom Betreiber gestellt. Um jedoch diese Förderung erhalten zu können, ist der Abschluss eines Mietvertrages mit 25-jähriger Laufzeit erforderlich und eine Bestätigung der Stadt Rauenberg, dass diese Einrichtung auch in diesem Zeitraum als Krippe betrieben wird. Weiter wurde auch in der Vergangenheit über die Art der Heizungserneuerung diskutiert. Der Verein geht von einer Gastherme aus.
2. Die Stadt tritt in den Investitionszuschussantrag ein und renoviert als Eigentümer auf eigene Kosten. Dies hätte den Vorteil, dass ein Mietvertrag mit wesentlich kürzerer Laufzeit geschlossen werden könnte. An der Verwendung des Gebäudes als Krippe würde sich nichts ändern. Schwerwiegender Nachteil dieser Variante ist allerdings, dass die Zuschussmittel aus der Stadtkernsanierung den Zuschussmitteln für die Krippenförderung nachrangig sind und somit eine Doppelförderung nicht möglich ist.
Unter diesen Maßgaben sprach sich das Gremium einstimmig für die Variante 1 aus und bat darüber hinaus Herrn Lenz um Prüfung, ob nicht die Anzahl der Krippenplätze erhöht werden kann, um das in den kommenden Jahren erforderliche Angebot realisieren zu können. Auf die Ausführungen zur Bedarfsplanung (s.o.) wird verwiesen.
Ausbildungsplätze 2011
Nach den Ausführungen von Hauptamtsleiter Ludwig Sauer stellt die Stadt jedes Jahr einen Ausbildungsplatz für eine/n Fachangestellten für Bürokommunikation bzw. eine/n Verwaltungsfachangestellten sowie einen Ausbildungsplatz im gehobenen Verwaltungsdienst zur Verfügung. Der Gemeinderat begrüßt dies ausdrücklich und sprach sich einstimmig dafür aus, dass die beiden Ausbildungsplätze im Jahr 2011 ebenfalls angeboten werden sollen. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass auch das Angebot der Stadt an Praktikums- und Zivildienstplätzen sehr gerne angenommen wird. Regelmäßig finden sich auch Schülerinnen und Schüler aller Schularten zur Berufserkundung ein.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmte ohne Gegenstimme der Annahme einer Spende an die Jugendfeuerwehr Rotenberg in Höhe von 200,- € zu.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Wie Hauptamtsleiter Ludwig Sauer mitteilte wurde bei der letzten nichtöffentlichen Sitzung im Juni über die weitere Vorgehensweise bei der Sprachförderung in den Kindergärten beschlossen (Vertagung auf die Juli-Sitzung, Festlegung einer Sondersitzung des Kindergartenkuratoriums). Außerdem wurden Personalentscheidungen getroffen.
Verschiedenes
Bürgermeister Frank Broghammer teilte dem Gremium mit, dass zwischenzeitlich der Zuschuss aus Mitteln der Glücksspirale in Höhe von 100.000,- € für den Spielplatz in den „Märzwiesen“ komplett an die Stadt Rauenberg ausgezahlt wurde.
Eine weitere Information betraf den Erwerb von Teilgrundstücken an der B 3. In diesem Bereich soll das noch fehlende Teilstück des Fahrradwegs entlang der B 3 angelegt werden. Die Kaufverträge werden in Kürze abgeschlossen werden. Dadurch kann ein aufwendiges und langwieriges Planfeststellungsverfahren voraussichtlich vermieden werden.
Erfreulich sei auch, so das Stadtoberhaupt, dass inzwischen bereits die Baugenehmigung für das Pflegeheim in den „Märzwiesen“ erteilt wurde.
Aus den Reihen des Gemeinderats wurden folgende Themen angesprochen:
Der Briefkasten im neugestalteten Einmündungsbereich der Hauptstraße in die Wieslocher Straße muss so gedreht werden, dass der Einwurfschlitz nicht auf der Straßenseite ist. Dies wurde der Baufirma bereits mitgeteilt.
Auf dem Feldweg von Malschenberg nach Malsch im Gewann „Rotsteig“ müssen Ausbesserungsarbeiten durchgeführt werden und Büsche zurückgeschnitten werden.
Bei der Gemeinderatsklausur wird das Anlegen einer „Hundewiese“ thematisiert werden.
Im neugestalteten Bereich der Wieslocher Straße müssen die Flächen, auf denen geparkt werden darf, noch eingezeichnet werden. Das Parken wird dann vom Gemeindevollzugsdienst verstärkt überwacht werden.
Eine verstärkte Überwachung und Beanstandung wird künftig auch im Einmündungsbereich der St.-Michael-Straße in die Wieslocher Straße erfolgen.
Die Beschilderung bei der Einmündung der Pfarrgartenstraße in die Wieslocher Straße wird vom Ordnungsamt überprüft werden. Erforderlichenfalls wird in diesem Bereich nachgebessert.
Die mangelnde Grundstückspflege bei den unbebauten Grundstücken in den „Märzwiesen“ wird vom Ordnungsamt überprüft werden. Allerdings können von Seiten der Stadt nur Auflagen erteilt werden, wenn öffentliche Flächen oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden.
Die Vegetation am Bachlauf zwischen der Schönbornstraße und den Eckertswiesen wird in den nächsten Tagen ebenfalls kontrolliert werden. Erforderlichenfalls werden in diesem Bereich Pflegemaßnahmen ergriffen.